Ich gestehe, ich konnte mir bei der Vorstellung der Szene ein leichtes Grinsen nicht verkneifen. Wie in einem Klamauk-Hollywoodfilm.
Ihr ist - abgesehen vom Ärger - offensichtlich nicht viel passiert... abhanden scheint ihr auch nichts gekommen zu sein. Ich kann den Ärger deiner Berufskollegin verstehen, aber letzten Endes war es nur ein Streich. Zugegeben er war zwar derb, aber es war einer. Und auf dem Straßenstrich gelten nunmal nicht die Regeln wie bei einem christlichen Jungmädchenverein.
Wenn sich so etwas wiederholt dann muss man dem natürlich einen Riegel vorschieben. Aber wegen eines einmaligen Streiches würde ich keine Anzeige machen.... die Gefahr der Lächerlichkeit ist für deine Kollegin größer als für die "Täter".
Wie ich oben schrieb, auch wer auf den Strich geht hat noch ein Schamgefühl. Und jetzt stelle dir bitte vor, du wirst abends nackt und ohne irgendetwas im belebten Stadtzentrum ausgesetzt. Für mich war das kein Streich mehr und für sie erst recht nicht.
Juristin (anonym) - 22. Feb, 17:22
Menschlich ist deine Meinung absolut nachvollziehbar.
Aber ich fürchte dass die Realität eine andere sein wird. Auch wenn es nicht richtig ist, aber das Gefühlsleben von Huren wird in unserer Gesellschaft nicht auf die Goldwaage gelegt.
"die Gefahr der Lächerlichkeit ist für deine Kollegin größer als für die "Täter"."
ich hoffe sehr, dass du nicht tatsächlich juristin bist.
"täter" unter anführungszeichen. das opfer läuft gefahr sich lächerlich zu machen.
"Ihr ist - abgesehen vom Ärger - offensichtlich nicht viel passiert... abhanden scheint ihr auch nichts gekommen zu sein." - außer ihrer würde, aber was hat "so eine" denn schon für eine "würde"?, nicht?
tut mir leid, aber gerade für eine angebliche juristin ist dieser kommentar unter jeder kritik.
Martin (anonym) - 22. Feb, 17:36
Warum überrascht es mich nicht genau solche hohlen Worte von einer angeblichen "Juristin" zu lesen?
Huren sind nur fast Menschen, diese Realität müßten wir anerkennen. Das deine Worte als Inhaltsangabe zusamengefasst
St@TiC (anonym) - 25. Feb, 08:47
@Juristin
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"
im Grundgesetz steht nicht
"Die Würde des Menschen ist unantastbar, mit Ausnahme von Prostituirten"
ich bin auch im Dienstleistungsgewerbe tätig und nur weil ich mich nicht ausziehen muss (wäre für alle Beteiligten nicht schön :)) kann mich ein Kunde nicht einfach nackt irgendwo aussetzen.
Prostituierte bieten eine sehr gefragte Dienstleistung an und auch wenn es manche moralisch verwerflich oder ekelhaft finden, sind und bleiben es Menschen mit dem selben Recht wie jemand, welcher beim Bäcker arbeitet.
Du hast Fragen? Du möchtest etwas mitteilen, aber nicht die Kommentar-Funktion nutzen? Etwas funktioniert nicht so, wie es soll im Blog? Dann: Mail mir!
streetgirl83[ätt]freenet.de
Ihr ist - abgesehen vom Ärger - offensichtlich nicht viel passiert... abhanden scheint ihr auch nichts gekommen zu sein. Ich kann den Ärger deiner Berufskollegin verstehen, aber letzten Endes war es nur ein Streich. Zugegeben er war zwar derb, aber es war einer. Und auf dem Straßenstrich gelten nunmal nicht die Regeln wie bei einem christlichen Jungmädchenverein.
Wenn sich so etwas wiederholt dann muss man dem natürlich einen Riegel vorschieben. Aber wegen eines einmaligen Streiches würde ich keine Anzeige machen.... die Gefahr der Lächerlichkeit ist für deine Kollegin größer als für die "Täter".
Aber ich fürchte dass die Realität eine andere sein wird. Auch wenn es nicht richtig ist, aber das Gefühlsleben von Huren wird in unserer Gesellschaft nicht auf die Goldwaage gelegt.
Das Leben ist nicht fair :(
ich hoffe sehr, dass du nicht tatsächlich juristin bist.
"täter" unter anführungszeichen. das opfer läuft gefahr sich lächerlich zu machen.
"Ihr ist - abgesehen vom Ärger - offensichtlich nicht viel passiert... abhanden scheint ihr auch nichts gekommen zu sein." - außer ihrer würde, aber was hat "so eine" denn schon für eine "würde"?, nicht?
tut mir leid, aber gerade für eine angebliche juristin ist dieser kommentar unter jeder kritik.
Huren sind nur fast Menschen, diese Realität müßten wir anerkennen. Das deine Worte als Inhaltsangabe zusamengefasst
@Juristin
im Grundgesetz steht nicht
"Die Würde des Menschen ist unantastbar, mit Ausnahme von Prostituirten"
ich bin auch im Dienstleistungsgewerbe tätig und nur weil ich mich nicht ausziehen muss (wäre für alle Beteiligten nicht schön :)) kann mich ein Kunde nicht einfach nackt irgendwo aussetzen.
Prostituierte bieten eine sehr gefragte Dienstleistung an und auch wenn es manche moralisch verwerflich oder ekelhaft finden, sind und bleiben es Menschen mit dem selben Recht wie jemand, welcher beim Bäcker arbeitet.