Die angebliche Juristin beweist in diesem Fall keinerlei Rechtskenntnis. Mir kommt es eher so vor, als soll hier ein klares Fehlverhalten schön geredet werden. Das ergibt sich bereits daraus, daß ein Nacktsein in der Öffentlichkeit in der Regel eine Ordnungswidrigkeit darstellt, man die Frau also in eine Lage bringt, die sie gegen das Gesetz verstoßen lässt.
Zu prüfen ist sicher Aussetzung, eine tätliche Beleidigung oder auch aufgrund der Temperaturen eine Körperverletzung.
Ich hoffe auf eine Richterin, die das gar nicht lustig finden dürfte.
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Zu prüfen ist sicher Aussetzung, eine tätliche Beleidigung oder auch aufgrund der Temperaturen eine Körperverletzung.
Ich hoffe auf eine Richterin, die das gar nicht lustig finden dürfte.