Donnerstag, 25. Juni 2009

Nur wegen der Kinder

Nur wegen der Kinder würde er meine Dienste in Anspruch nehmen, erklärte er mir. Das leuchtete mir nicht sofort ein, deshalb fragte ich an der Stele nach und erfuhr, dass seine Frau nicht mehr sehr interessiert an Intimitäten wäre in letzter Zeit. "Klar, ich könnte sie einfach rannehmen, ist ja mein gutes Recht als Ehemann. Aber ich will nicht, dass unsere Kinder sowas mitbekommen."

Das sind dann so die Kunden, wo man relativ schweigsam weitermacht und hinterher nicht länger als nötig bleibt.

Trackback URL:
http://streetgirl.twoday.net/stories/5784223/modTrackback

Trackbacks zu diesem Beitrag

Beim Surfen so entdeckt…

Wie man unschwer erkennen kann, verfasse... [weiter]
MiM (Gast) - 25. Jun, 12:28

Okay... da leidet aber irgendjemand unter einer verzerrten Wirklichkeitswahrnehmung.

Oh weia...

Doreen (Gast) - 2. Jul, 15:32

Warum? In den 80ern gab es in Deutschland mal ein Gerichtsurteil, wo ein Ehemann auf sein Sexrecht geklagt hat. Die Frau wollte nicht mehr mit ihm verkehren, daraufhin klagte der Mann seine ehelichen Verpflichtungen seiner Frau ein. Der Mann bekam recht, der Richter entschied damals, dass mit einer Ehe auch "Ehepflichten" einkehren, der Mann sowie die Frau hätte also ein Recht auf Sex.

Solange der Verkehr nicht überhand nimmt, dürfe die Frau (oder allgemein der Partner) den Geschlechtsverkehr nicht verwehren.
Riffer - 25. Jun, 12:49

Typo?

Meintest Du wirklich Stele?

Da Buarsch (Gast) - 25. Jun, 13:14

"Klar, ich könnte sie einfach rannehmen, ist ja mein gutes Recht als Ehemann."

Was ein ekelhafter Typ mit ekelhaftem Denken......die armen Kinder

Nessa (Gast) - 25. Jun, 13:22

Sein gutes Recht?! Vergewaltigung ist also in der ehe völlig legal ich merks schon. -.-'

tolki (Gast) - 25. Jun, 15:32

das recht auf "vollzug der ehe" ergibt sich aus 1353 II bgb:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1353.html

weder meine auffassung noch sehe ich das als eine sternstunde der juristei, allerdings sind solche vorschriften in den "westlichen staaten" durchaus üblich
Ranpha (Gast) - 25. Jun, 16:39

@tolki: Wie, was? Ich bin nicht ganz sicher, was du gerade zu argumentieren versuchst, aber wenn man lesen kann ist aus den Paragraphen klar ersichtlich, dass das Erdulden von Missbrauch nicht zu den ehelichen Pflichten gehört?
tolki (Gast) - 25. Jun, 17:53

ehevollzug

nein.
da steht, dass man kein anrecht der ehepartner kein recht auf ehevollzug hat, wenn es einen "Missbrauch seines Rechtes darstellt".

diese kleine spitzfindigkeit begründet, dass der missbrauch auch im rechtlichen sinne bewiesen werden muss ... also abgesehen davon, dass man den missbrauch erstmal tatsächlich nachweisen muss ... da braucht man augenzeugen oder stichhaltige beweise, verletzungen oder so reichen da nicht!

praktisch kann man sich da dem anderen fall bedienen: unter zeugen trennen.
passiert dann irgendwas lässt sich das erheblich besser glaubhaft machen!

mal so als historischer hintergrund: das bgb ist um 1880 entstanden.

und ich sage ja eben, dass ich mit dem bgb da überhaupt nicht konform gehe, aber so ist das halt rechtlich.

der vollzug der ehe ist allerdings in deutschland kein einklagbares recht -- ähnlich wie übrigens die eheschließung nach einem eheversprechen.
Ranpha (Gast) - 26. Jun, 13:39

"diese kleine spitzfindigkeit begründet, dass der missbrauch auch im rechtlichen sinne bewiesen werden muss ... also abgesehen davon, dass man den missbrauch erstmal tatsächlich nachweisen muss ... da braucht man augenzeugen oder stichhaltige beweise, verletzungen oder so reichen da nicht!"

Erstens muss grundsätzlich jeder Missbrauch bewiesen werden, bevor man jemanden dafür belangen kann, ganz gleich ob Täter und Opfer Eheleute oder Fremde sind. Und zweitens stimmt es, dass Verletzungen nicht immer ausreichende Beweise für eine Vergewaltigung o. ä. darstellen. Was das aber mit ehelichen Pflichten zu tu haben soll, leuchtet mir nicht ein.
RokkerMur - 27. Jun, 00:48

@tolki

Hast du schon davon gehört das sogar in Afghanistan "dein Recht" ins wanken geraten ist ?
Rocky (Gast) - 25. Jun, 13:52

Übel, übel
Wie schon oft gehört sind es Mädchen wie Melanie, die die Ehe dann
"retten" - zum Glück gibt es sie (dich).

anonyma (Gast) - 25. Jun, 15:24

Wobei es bei solchen Typen wohl besser wäre, die Frau ließe sich scheiden und würde den Kontakt abbrechen - der denkt ja sicher auch in allen anderen Lebensbereichen so. Arme Kinder.
Ranpha (Gast) - 25. Jun, 16:36

Hoffen wir mal, dass der sich nur aufgespielt hat.

Storax (Gast) - 25. Jun, 18:02

Beischlafpflicht

Ehepartner haben die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft. Rechtlich durchsetzbar ist diese "Sexpflicht" jedoch nicht. Der Gerichtsvollzieher kann den Job schließlich nicht selbst erledigen :-)))

Saitenwechsel (Gast) - 25. Jun, 19:37

Andere Länder, andere Sitten

Erst im Februar 2009 ging der erste Fall in der Türkei vor Gericht, als der Ehemann sein "Recht" brutal einforderte...
Bis dato galt es als juristisch "normal" und konnte nicht angezeigt werden, wenn der Mann seine Ehefrau treist vergewaltigt hat!
Andreas (Gast) - 26. Jun, 19:46

Gerichtvollzieher

Die meisten Gerichtsvollzieher, die ich - beruflich bedingt - kennen gelernt habe, sind - bei uns jedenfalls - eh dazu nicht in der Lage.

Die würden auch niemals die Dienste einer Prostiuierten nutzen - eher die eines Callboys! Wobei: Die Gerichtsvollzieherinnen ... ;-)
Erwin (Gast) - 25. Jun, 19:03

naja, menschen die sexuelle aktivitäten für absolute notwendigkeiten halten um quasi leben zu können sind mir sowieso suspekt.

wer weiß wieviel der zuhause selbst zu sagen hat, dann musste er vielleicht bei melanie mal auf großen macker machen :P

J.W. (Gast) - 25. Jun, 20:26

Hat sich vielleicht mal jemand überlegt das es leider immer noch Frauen gibt die sich zwar finanziell von Ihrem Ehepartner versorgen lassen aber der ansonsten nur noch Luft ist, z.B. keine Gemeinsamkeit, keine Zärtlichkeit , keine Gefühle, kein miteinander u.s.w.
Sollen diese Männer sich dann gleich scheiden lassen ? nur weil sie normale Menschen mit normalen Gefühlen sind ?
Vielleicht denkt der eine oder andere mal darüber nach, ich finde es nicht verwerflich wenn diese Menschen dann zu Mädchen wie Melanie gehen, das es für die dann nicht leicht ist kann ich gut verstehen.
Erwin (Gast) - 25. Jun, 20:56

gibt auch frauen/männer die nicht finanziell abhängig sind und trotzdem ihre beziehung weiterführen, in welcher form auch immer

aber diese einstellung ist das problem. man hat ja keine nachteile davon kein sex zu haben, ok, als form von freizeitbeschäftigung mag man wie für anderes dafür geld ausgeben oder halt auch nicht, aber ist ja nicht so als würde man ohne nicht auskommen.
Dana (Gast) - 26. Jun, 12:16

Ich muss da als Juristin mal was aufklären:

In § 1353 II BGB geht es nicht um den VOLLZUG der Ehe, sondern um die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die besteht darin, dass man zusammen wohnt und füreinander sorgt. Darauf hat man als Ehepartner grundsätzlich ein Recht. Und das Wort "Missbrauch" bezieht sich auf dieses Recht, es geht darum, dass man sein Recht darauf, dass der andere mit einem in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen wohnt, nicht missbrauchen darf. Es geht nicht um sexuellen Missbrauch in diesem Paragraphen. Das der sowieso verboten ist, ist selbstverständlich, genau so wie die Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist.
Und es gibt in Deutschland KEIN Recht auf oder die Pflicht zum Vollzug der Ehe. Wo soll das bitte geregelt sein?

Das musste ich nur mal loswerden.

Ranpha (Gast) - 26. Jun, 13:42

Danke für die Aufklärung! Ich gestehe dass es mich verwirrt hat, dass dieser Parapraph kontextfrei serviert wurde und jemand behauptete, es ginge darin um den Vollzug der Ehe im klassischen Sinn... dass es da um ganz was anderes ging hätte ich mir denken können (sollen).
Sebastian (Gast) - 30. Jun, 02:20

Danke ...

... jetzt muss ich (ebenfalls Jurist) dazu nichts mehr sagen.

Ich war schon leicht genervt, dass jemand ernshaft das Familienrecht als Grundlage für die Rechtfertigung einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung heranziehen möchte.

Was den Kunden anbelangt: Ekelerregende Primitivität!
heu (Gast) - 7. Jul, 09:06

Falsch

Hab erst jetzt das Forum entdeckt.

In § 1353 geht es um die eheliche Lebensgemeinschaft und nicht direkt um den "Vollzug der Ehe".

Allerdings ist der eheliche Beischlaf ("geschlechtliche Vereinigung", D. Schwab) und die geschlechtliche Treue Teil der Lebensgemeinschaft.
Mittels der Wiederherstellungsklage (Klage auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft) lässt sich dieses Recht auch einklagen; ausgeschlossen ist jedoch die Vollstreckung.

Diese Pflichten ließen sich im Einzelfall abbedingen (ausschließen), nur bestehen sie grundsätzlich in der Ehe. Die Pflicht kann natürlich ferner aufgrund Alters, Krankheiten oder sonstiger Unzumutbarkeiten ausgeschlossen sein.
heu (Gast) - 7. Jul, 09:35

@ Sebastian

Allerdings gilt natürlich: Die Ehe oder familienrechtliche Grundlagen sind keine Rechtfertigung für eine Straftat. Ein Ehegatte kann die geschlechtliche Verbindung nicht mit Gewalt durchsetzen.
Vielmehr müsste er eben seinen Ehegatten entsprechend verklagen (s.o.)

Wie gesagt, ist alles in § 1353 geregelt. Eine Generalklausel eben.
Das ganze ist im übrigen unumstritten und folgerichtig.
Da die Ehe ununumstritten die Pflicht zur Treue normiert, muss dies auch mit einer Vollzugspflicht verbunden sein, da andernfalls der andere gänzlich ohne Sex auskommen müsste. Und das im Grunde lebenslang, denn eine Scheidung setzt Zerrütung der Ehe voraus.
chris (Gast) - 17. Aug, 11:30

...herzlichen Dank. Das mußte wirklich mal gesagt werden.
Paprikafan (Gast) - 26. Jun, 22:33

Das schlimme daran ist, dass die Vergewaltigung in der Ehe bis 1992 tatsächlich nicht strafrechtlich verfolgt werden konnte :-(.

luna (Gast) - 27. Jun, 01:04

wie machst du das???

Was mich ja am meisten interessiert:

melanie, kommt es eigentlich fuer dich in frage, so einen kerl mittendrin sitzen zu lassen?
Ich meine, fuer dessen problem faellt mir eigentlich nur eine loesung ein, die dafuer aber sehr effektiv ist: eier abreissen!!!
Mit dem schlafen koennte ich nach so ner auesserung ganz sicher nicht mehr... wie machst du das???
Sebastian (Gast) - 30. Jun, 02:34

Richtig, aber ...

das bedeutete nicht Straffreiheit für den Ehemann. In Betracht kam insbesondere schon damals Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung. Die Gesetzesänderung von 1992 führte im Wesentlichen zu einem größeren Strafrahmen und einer Strafschärfung (statt den Vergehen Körperverletzung und Nötigung ist es nun ein Verbrechen).

Ich meine auch, das Problem liegt weniger darin, nach welchem Tatbestand genau die Strafbarkeit gegeben ist. Vielmehr werden solche Verbrechen einfach nicht bekannt. Ich kann gar nicht beschreiben, wie mir bei sowas die Galle hochkommt!
schoggistaengel (Gast) - 27. Jun, 06:56

Einseitig ?

Irgendwie macht ihr mir das Ganze hier etwas zu einfach.

Ist es denn wirklich schwer zu verstehen, dass Zärtlichkeiten, Sex, usw. zu einer Beziehung gehören ? Ich hätte jedenfalls wirklich wenig Lust, mit einer Frau zusammenzuleben, mit der ich keine Intimitäten mehr teile. Resp., das tue ich schon, aber dann nenne ich das Wohngemeinschaft.

Insofern kann ich es schon verstehen, wenn er sich eben woanders holt, was er zuhause nicht bekommt. Er ist jetzt mal ein Mensch und die Libido bleibt nicht einfach stehen, weil die Frau zuhause nicht mehr will.

Eigentlich will ich aber nur der Sexualität in der Partnerschaft ein Kränzchen winden - diese gehört doch einfach dazu und ist doch eines dieser schönen Dinge, die man in einer Partnerschaft erleben kann und die die Partnerschaft überhaupt erst erfüllen. Deshalb sollten sich doch beide Partner darum bemühen, dass diese Gefühle nicht einschlafen und die Sexualität auch aktiv gelebt wird.

(Ob der Mann vielleicht aufgrund seines Verhaltens selber schuld ist, vermag ich nicht zu beurteilen; vielleicht hat aber auch die Frau Ihren Anteil daran, wenn im Bett nichts mehr passiert.)

Ranpha (Gast) - 27. Jun, 07:15

Wer hat hier argumentiert, dass Sex in einer Partnerschaft nicht wichtig ist? "Vergewaltigung ist falsch, aber Sex in der Ehe ist wichtig" ist irgendwo ein überflüssiger Zusatz, weil es am Thema vorbei geht.
Madove (Gast) - 27. Jun, 11:14

rannehmen

Ich glaube, niemand hier regt sich darüber auf, daß er sich das dann bei einer Prostituierten holt - muß man nicht gutfinden, aber je nachdem wie die Beziehung ist, kann das ja sogar ganz gut sein. Außerdem gilt das wahrscheinlich für die Mehrheit von Melanies Kunden, und wir wollen sie ja nicht arbeitslos machen ;-)

Das PROBLEM an dieser Anekdote ist seine Meinung, er hätte das "gute Recht", sie "einfach ranzunehmen". Und da sind wir glaube ich seit dem Mittelalter... äh, ich korrigiere mich: seit 1992... drüber weg.
schoggistaengel (Gast) - 28. Jun, 09:57

@ranpha

Dieses Zitat stammt aber nicht von mir. Das habe ich so nicht gesagt. :)

Vergewaltigung ist unter keinen Umständen richtig, aber wenn es in einer Partnerschaft soweit kommt, kommen muss, ist schon einiges falsch gelaufen. Und ich bin kein Fan von der Haltung, dass immer der Mann alles falsch gemacht haben muss.

Just my 2 cents.
Ranpha (Gast) - 28. Jun, 14:21

Das Zitat habe ich dir nicht untergeschoben, es war ein Kommentar darauf dass du den Leuten unterstellst sie würden den Sex in einer Partnerschaft geringschätzen, wobei das völlig am Thema vorbei geht, und das weiß hier jeder außer dir. Und:

"Vergewaltigung ist unter keinen Umständen richtig, aber wenn es in einer Partnerschaft soweit kommt, kommen muss, ist schon einiges falsch gelaufen. Und ich bin kein Fan von der Haltung, dass immer der Mann alles falsch gemacht haben muss."

Dieser Absatz ist so realitätsfremd, dass ich nicht weiß, wo ich anfangen soll. Sexuelle Gewalt entsteht nicht aus einer gescheiterten Partnerschaft, auch wenn Täter solche Gründe gerne vorschieben.
Madove (Gast) - 29. Jun, 20:24

"[...]Vergewaltigung ist unter keinen Umständen richtig, aber wenn es in einer Partnerschaft soweit kommt, kommen muss [...]"

kommen MUSS??? Wie - MUSS???
Storax (Gast) - 27. Jun, 17:37

:-)))


Wannabe (Gast) - 29. Jun, 11:33

wtf

Bitte sag mir, dass das eine Satire ist! Bitte!!!1
RokkerMur - 30. Jun, 09:43

@Storax
Ob der Typ eine Ahnung hat wo der Platz der Männer in der Gesellschaft ist ?
;)
sagenhaft
argolas - 30. Jun, 16:22

Reingefallen. :-)

Das IST Satire:

"Diese Seiten sind Satire und nicht völlig ernstzunehmen! Die Aussagen welche ich hier wiedergebe habe ich allerdings von real lebenden Personen übernommen. Leider..." (unten links)
RokkerMur - 3. Jul, 00:25

Ich gönne dir das Tor :)
Das Spiel ist aber noch nicht für dich gewonnen ;)
Lennard (Gast) - 1. Jul, 21:39

Klingt irgendwie komisch sein Gednakengang oder? Also mir leuchtet es nicht so ganz ein!

Bill (Gast) - 11. Sep, 11:15

Mich wundert, dass dieser Beitrag zu so vielen juristischen Kommentaren und der wiederholten Meinungsbekundung, dass Vergewaltigung in der Ehe etwas Verwerfliches ist , führte.

Da ist ein Familienvater auf den seine Frau (aus welchen Gründen auch immer) keine Lust mehr hat. Er geht zu Melanie, weil er - wegen der Kinder - seine Ehe und damit seine Familie nicht durch eine feste außereheliche Beziehung gefährden will. Er versucht sich für sein Tun dann zu rechtfertigen.

Ich schätze, dass viele Kunden der käuflichen Liebe ähnlich motiviert sind. Ich gehe nicht davon aus, dass er seine Frau vergewaltigt, sobald die Kinder davon nichts mitbekommen.

Neues vom Streetgirl

Der Alltag eines Freudenmädchens

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Hmmm... vielleicht war...
Hmmm... vielleicht war es ja gar nicht das vermeintlich...
FH (Gast) - 7. Nov, 23:11
Ich muss meinen Vorrednern...
Ich muss meinen Vorrednern zustimmen. Ich hege schon...
Peter (Gast) - 7. Nov, 22:56
Und da bist du stolz...
Und da bist du stolz drauf? Klingt irgendwie so...
Horsti (Gast) - 7. Nov, 18:10
Aber echt....
Was haben die Leute hier alle geraucht? Ich bin mir...
Horsti (Gast) - 7. Nov, 18:09
ach herrje, wen juckt...
ach herrje, wen juckt das bitte? du scheinst an übersteigertem...
leute gibt's (Gast) - 7. Nov, 16:18

Schreib mir was

Du hast Fragen? Du möchtest etwas mitteilen, aber nicht die Kommentar-Funktion nutzen? Etwas funktioniert nicht so, wie es soll im Blog? Dann: Mail mir! streetgirl83[ätt]freenet.de

Suche

 

Status

Online seit 846 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 7. Nov, 23:11

Credits

Knallgrau New Media Solutions - Web Agentur f�r neue Medien

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB

Technorati & Co.

Add to Technorati Favorites blogoscoop Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blog Top Liste
- by TopBlogs.de blog-o-rama.de Bloggeramt.de

Allgemeines
Alltag
Frag Melanie
Kunden
links
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren